Wer hier arbeitet, arbeitet an sich selbst.
Unsere Werkstätten für Menschen mit Assistenzbedarf.
Wer Menschen Arbeit gibt, gibt ihnen Anerkennung.
Unterschiedliche Arbeitsbereiche in den Werkstätten für behinderte Menschen garantieren jedem/r Beschäftigten eine an seine/ihre individuellen Fähigkeiten angepasste Ausbildung und Beschäftigung. Qualifizierte Fachkräfte – unterstützt von Sozialdienstleistenden und Jahrespraktikanten – fördern die Beschäftigten mit handwerklichem Können und sozialtherapeutischer Begleitung. Die Arbeitsbereiche sind als Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nach § 225 SGB IX anerkannt. Nach dem Eingangsverfahren wird ein 27-Monatiger Berufsbildungsbereich (BBB) übergreifend für alle drei Standorte angeboten. In Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten fördern wir einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Interessant für Firmen: Aufträge an unsere Werkstätten mindern die Ausgleichsabgabelast. Vergleichen Sie dazu auch den Hinweis unter Downloads.
Die drei Einrichtungsplätze stellen z.T. in den Werkstätten integrierte Förderplätze, aber auch separate Förderplätze (TaFö) mit einem erhöhten Personalschlüssel von 1:3 zur Verfügung.